Inhaber von MVV-Jahreskarten-Abonnements können ab sofort für das Jahr 2021 eine Teil-Erstattung der MVV-Kosten beantragen.
Wer?
Die Erstattung erhält, wer den Erstwohnsitz während des gesamten Erstattungszeitraums im Landkreis München und eine Zeitkarte für den MVV abonniert hatte. Für Aying betrifft das beispielsweise Geltungsbereich M+1 (Zone M + Zone 1) und M+2 (Zone M + Zone 1 + Zone 2), für Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Ottobrunn, Neubiberg, Neuperlach-Süd den Geltungsbereich M+1. Ob monatlich oder jährlich gezahlt wurde, spielt keine Rolle. Konkret geht es um IsarCard, IsarCard 9 Uhr, IsarCard 65, die alte IsarCard 60, IsarCardJob (Jobticket) sowie Ausbildungstarif I und II. Es spielt keine Rolle, ob das Abo namentlich ausgestellt oder übertragbar ist!
Wieviel?
Erstattet wird der Differenzbetrag zwischen Zone M und den Zonen M+1 bzw. M+2 – auch wenn ein größerer Geltungsbereich abonniert wurde. Die Kosten übernimmt das Landratsamt München.
Weitere Details sind unserem Bericht vom vergangenen Jahr zu entnehmen. Achtung: da eine Preiserhöhung stattfand, sind die Angaben nicht 1:1 übertragbar.
Wie und wo?
Die Anträge können online oder als Papierformular eingereicht werden. Und zwar mit diversen Anlagen: entweder mit der Jahresbescheinigung des MVV oder mit MVV-Wertmarken zusammen mit dem Anschreiben über die Zusendungdes Abos. Außerdem muss eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises beigefügt werden.
Detaillierte Anweisungen gibt es unter:
https://formulare.landkreis-muenchen.de/cdm/cfs/eject/pdf/7002.pdf?MANDANTID=69&FORMID=7002
Nortrud Semmler, 14. Januar 2022